Wichtige INFORMATIONEN über die GRUNDSTEUERREFORM

Wie Sie vielleicht bereits durch ein Informationsschreiben Ihrer Kommune erfahren haben, wird sich die Ermittlung der Grundsteuer ändern. Eine Neubewertung des Immobilienbesitzes ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Sie als Grundbesitzer sind verpflichtet, auf elektronischem Wege die Angaben zu Ihrem Grundbesitz zu übermitteln.

Auf Basis des ermittelten Grundbesitzes erhebt die Stadt/Gemeinde, in der der Grundbesitz liegt, die Grundsteuer. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr.

Für jedes Grundstück/Land/Flurstück, welches sich in Ihrem Besitz befindet, muss eine eigene Steuererklärung erstellt werden. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, für die dieses Jahr eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss.

Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Immobilienbesitzer/ Immobilienbesitzerin sind verpflichtet, diese Angaben in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 ausschließlich digital beim Finanzamt einzureichen. Daher ist ein frühzeitiges Zusammenstellen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in dieser Steuerangelegenheit gern zur Seite.

Bitte kontaktieren Sie uns daher, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit vertreten sollen.

Wir helfen Ihnen dann in der Art und Weise, wie Sie es von uns gewohnt sind.

 

 

 

Gern erläutern wir Ihnen persönlich,
was wir für Sie tun können.
Sprechen Sie uns an!

 

 

 

 

Gern erläutern wir Ihnen persönlich,
was wir für Sie tun können.
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